Kfz-Schäden-Bewertung
Vom BVSK anerkannter Kfz-Sachverständiger für Fahrzeugschäden und Kfz-Bewertung
Das typische Einsatzgebiet des Kfz-Sachverständigen liegt in der Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall sowie in der Bewertung eines Kraftfahrzeuges.
Der Beruf des Kfz-Sachverständigen ist bedauerlicherweise gesetzlich nicht geregelt. Daher hat der BVSK die Initiative ergriffen, Qualitätsstandards zumindest privatrechtlich zu verankern, um dem Verbraucher Anhaltspunkte zu geben, ob der beauftragte Kfz-Sachverständige unabhängig und qualitativ hochwertig arbeitet.
Als Mitglied des BVSK bin ich anerkannter Kfz-Sachverständiger für Fahrzeugschäden und Fahrzeugbewertung.
Jeder BVSK-Sachverständige muss entweder die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer oder vor einem verbandseigenen Prüfungsausschuss nach ähnlichen Prüfungskriterien ablegen bzw. der Zertifizierung einer anerkannten Zertifizierungsstelle nachkommen.
Grundsätzlich sollte kein Verkehrsunfall ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen abgewickelt werden. Der Geschädigte, aber genauso der regulierungspflichtige Versicherer, benötigt für eine objektive Schadenfeststellung die weisungsfreie Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigen.
Alle Sachverständigen im BVSK erstellen Gutachten im Bereich der Feststellung von Unfallschäden.
Darüber hinaus gewinnt die Fahrzeugbewertung – sei es bei Leasingfahrzeugen, bei einem Totalschaden, bei Oldtimern oder auch nur im Rahmen der Gebrauchtwagen-Kaufberatung – an Bedeutung. Auch die Fahrzeugbewertung gehört zu den Standardaufgaben des anerkannten BVSK-Sachverständigen.
Im Bereich des unverschuldeten Verkehrsunfalles hat die Rechtsprechung darüber hinaus mehrfach bestätigt, dass der Geschädigte bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht hat, in jedem Fall einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.