Bagatellschadengrenze liegt bei 700,00 €
AG Gießen, Urteil vom 02.09.2014, AZ: 43 C 272/14 Hintergrund Der Kläger hatte ein Sachverständigengutachten erstellt und eine Schadenhöhe von 958,06 € netto ermittelt. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung lehnte die Erstattung der in Höhe von 368,90 € berechneten Sachverständigenkosten mit der Begründung ab, es handele sich um einen Bagatellschaden. Das AG Gießen gab der Klage auf Zahlung der […]